AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand
1.1 ilo-profit eröffnet der AST durch die Teilnahme am Profit-Programm die Möglichkeit, bestimmte Waren, Dienstleistungen und Datentechnik zu speziellen ilo-profit-Konditionen zu beziehen. Für einzelne Bausteine erhält die AST zusätzlich eine Rückvergütung durch ilo-profit nach Maßgabe der Nummern 3 bis 5 dieser Vertragsbedingungen. 

1.2 Die Tätigkeiten der ilo-profit sind für die AST immer kostenfrei, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die AST schließt jeweils selbständig einen Vertrag mit dem jeweiligen Lieferanten/Dienstleister. Die Teilnahme der AST am Profit-Programm ist freiwillig. Sie kann selbst entscheiden, an welchen der Bausteine sie teilnehmen möchte. 

1.3 ilo-profit wird nicht Partei des zwischen der AST und dem Lieferanten geschlossenen Warenlieferungs- oder Dienstleistungsvertrages.

1.4 Durch die Vereinbarung wird die AST nicht in der Wahl Ihrer Vertragspartner eingeschränkt.

2. Interessensbekundung
2.1 Zur Auswahl eines oder mehrerer Bausteine des profit-Programms füllt die AST die Interessensbekundung aus und übermittelt diese per E-Mail oder Post an ilo-profit.

2.2 ilo-profit ist verpflichtet, nach Eingang der ausgefüllten Interessensbekundung diese an den jeweiligen Lieferanten / Dienstleister weiterzugeben, der dann selbständig entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er mit der AST einen Warenlieferungs- oder Dienstleistungsvertrag schließt.

3. Rückvergütung
3.1 ilo-profit erhält für ihre Leistungen gegenüber der AST im Rahmen dieses Vertrages kein Entgelt. 

3.2 Im Rahmen dieses Vertrages zahlt ilo-profit der AST eine anteilige Rückvergütung, soweit die AST einen Baustein auswählt, der eine Provisionszahlung des Lieferanten/Dienstleisters an ilo-profit vorsieht und der entsprechende Vertrag zwischen der AST und dem Lieferanten/Dienstleister zustande kommt. 

3.3 Es gelten die für den jeweiligen Baustein aktuellen Rückvergütungssätze, die von der ilo-profit abhängig von den Provisionen, die ilo-profit von dem Lieferanten/Dienstleister erhält, nach billigem Ermessen (§§ 315, 316 BGB) für die einzelnen Bausteine festgesetzt werden. Die jeweils aktuellen Rückvergütungssätze sind auf der Webseite www.ilo-profit.de einzusehen und werden jährlich zweimal an die AST versandt.

3.4 Der Anspruch der AST auf die Zahlung einer anteiligen Rückvergütung nach dieser Nummer 3 steht unter der Bedingung, dass der Lieferant/Dienstleister seinerseits eine Provision an ilo-profit zahlt. Erhält ilo-profit von dem Lieferanten/Dienstleister keine Provision, zahlt ilo-profit auch keine Rückvergütung an die AST. 

3.5 Die Höhe der Rückvergütungszahlungen berechnet sich nach den Rechnungswerten der Warenlieferungen/Dienstleistungen, die die AST von den Lieferanten/Dienstleister für die jeweiligen Warengruppen erhalten hat und für die ilo-profit von dem jeweiligen Lieferanten/Dienstleister eine Provision erhält. 

3.6 Etwaige Rückvergütungen sind Nettovergütungen. Die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe ist hinzuzurechnen.

4. Abrechnung und Kontrolle der Abrechnung
4.1 ilo-profit rechnet gegenüber der AST über die Rückvergütungen regelmäßig ab, mindestens einmal im Jahr, spätestens im ersten Quartal nach dem Ende des jeweiligen Jahres.

4.2 Die AST ist verpflichtet, nach Erhalt der Rückvergütungsabrechnung deren Richtigkeit anhand der eigenen Original-Unterlagen zu überprüfen und ilo-profit etwaige Abrechnungsfehler binnen 30 Werktagen nach Erhalt der Rückvergütungsabrechnung mitzuteilen. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht, ist die Abrechnung genehmigt. 

4.3 Auf Anforderung der ilo-profit ist die AST verpflichtet, ilo-profit eine Überprüfung der getätigten Umsätze mit dem jeweiligen Lieferanten/Dienstleister zu ermöglichen und alle dafür notwendigen Kooperationsleistungen zu erbringen, insbesondere Abrechnungsunterlagen zur stichprobenartigen Kontrolle der ilo-profit oder einem von dieser beauftragten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer vorzulegen. 

5. Änderung der Rückvergütungssätze
5.1 ilo-profit kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der AST in Schriftform, Textform oder elektronischer Form die Rückvergütungssätze nach billigem Ermessen (§§ 315, 316 BGB) ändern, insbesondere wenn sich die Provisionssätze ändern, die ilo-profit von dem jeweiligen Lieferanten / Dienstleister erhält. 

5.2 Auf die Erklärung ändert sich die Rückvergütung mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsersten.

5.3 Für den Fall einer solchen Änderung steht der AST ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Nummer 8.3 dieser Bedingungen zu.

6. Leistungen durch Dritte
ilo-profit ist berechtigt, Dritte zur Erbringung ihrer Leistungen nach diesem Vertrag einzusetzen. Eigenständige Vertragsbeziehungen zwischen dem Dritten und der AST entstehen dadurch nicht.

7. Haftung
7.1 Die Haftung der ilo-profit, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit haftet ilo-profit auch für ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen für jeden Grad des Verschuldens. 

7.2 Die Haftung der ilo-profit, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist in den nach dieser Nummer 7 bestehenden Fällen auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. 

8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. 

8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die AST Handlungen vornimmt, die geeignet sind, das Ansehen der ilo-profit oder der Landeslotteriegesellschaften zu beeinträchtigen.

8.3 Die AST ist zur außerordentlichen Kündigung zum Monatsende berechtigt, wenn ilo-profit die Rückvergütungssätze ändert. 

8.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform, die auch durch Übersendung per E-Mail gewahrt wird.

9. Beendigung des LOTTO-Geschäftsbesorgungsvertrages
9.1 Mit der Kündigung des LOTTO-Geschäftsbesorgungsvertrages der AST mit der Landes-Lotterie-Gesellschaft bleibt der Vertrag über die Teilnahme am Profit-Programm zwischen ilo-profit GmbH und der AST/dem Geschäft bestehen.

10. Unabtretbarkeit
Die Ansprüche der AST aus diesem Vertragsverhältnis darf diese nur mit schriftlicher Zustimmung der ilo-profit abtreten. 

11. Verjährung
Alle Ansprüche der Vertragspartner aus dieser Vereinbarung verjähren nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

12. Sonstiges
12.1 Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mit Ausnahme der Neuregelung der Provisionssätze zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt. 

12.2 Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgt für ilo-profit durch eingescannte Unterschrift. Die AST unterzeichnet schriftlich. 

12.3 Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien bereits jetzt eine Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei Lücken. 

12.4 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist Wiesbaden. 

Was können wir für Sie tun?

Angebote

Jetzt aktuelle Angebote
entdecken!

Beratung

Mailen Sie uns,
wir beraten Sie gerne!

06134 2107610

Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Bild ändern